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oder diese hierAveladur hat geschrieben: ↑4. Okt 2022, 22:22Das ostdeutsche Ampelmännchen gibt es tatsächlich rein zahlenmäßig weniger. Aber die Besonderheit: es gibt seit der Einheit verschiedene Variationen des Ampelmännchen: als Ampelfrau, Ampelpärchen, Euromännchen, westdeutsches Ampelmännchen und in regionalen Änderungen als Otto Waalkes Männchen, Bergmannsampeln, Mainzelmännchen, Erfurter Ampelmännchen usw. Diese Vielfalt seit der Einheit ist das Besondere, auf das wir es abgesehen hatten.
LG
ich möchte nur gern verstehen, warum es der Grünpfeil nicht (auch) sein kann.Trolline hat geschrieben: ↑3. Okt 2022, 21:37Das Ampelmännchen der DDR aus dem Jahre 1961(älter als Grünpfeil) hingegen, verdrängte das Männchen der BRD komplett und bedurfte keiner Regeländerung. Das war die Besonderheit nach der wir suchten.
Lieben Gruß
Aveladur/ Trolline
(Ideenschmiede Schlumpfhausen)
Der Grünpfeil auf dem Schild hingegen ist tatsächlich in der BRD eingeführt worden, da er eben nicht die gleiche Funktion wie das Ampelzeichen (das es nicht nur in der Rechtsabbieger-Ausführung, sondern auch als Linksabbiegerpfeil gibt) erfüllt. Leider verstehen viele Verkehrsteilnehmer den Unterschied nicht, weswegen der Pfeil häufig wieder entfernt wird.In Bayern wurde mit dem Einführungserlass Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA, Ausgabe 2015) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 2. Dezember 2015 festgelegt: „Die zu verwendenden Fußgängersignalgeber sind unter Ziff. 6.2.7 der Richtlinien geregelt. In Bayern dürfen die im Einigungsvertrag zugelassenen Fußgängersignalbilder („Ampelmännchen“) nicht verwendet werden.“ Allerdings wurden in der Stadt Neu-Ulm ab Oktober 2013 mehrere Ampelanlagen auf das Ost-Ampelmännchen umgerüstet.
Auch hier ist Wikipedia meine Quelle, da ich mir die RiLSA, Ausgabe 2015 nicht kaufen werde (kostet etwas über 71 €)